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SEVentilation.

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Kundendienst

    Das

    Glossar

    Energieeinsparungsgesetz EnEG

    Eine weitere wichtige Grundlage für die (energetische) Sanierung und den Gebäudeneubau ist das Energieeinsparungsgesetz EnEG. Es ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts und beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Energieeinsparung bei Gebäuden. Ziel der Bundesregierung ist mit diesem Gesetz die Erhöhung der Energieeinsparung bei Gebäuden in Deutschland. Gebäude, welche beheizt oder gekühlt werden müssen, sind mit einem entsprechenden Wärmeschutz so auszuführen, dass vermeidbare Energieverluste unterbleiben. Die aktuelle Fassung ist vom Juli 2013. Die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden schließen dabei auch einen entsprechend geringen Wärmedurchgang von Bauteilen (Wärmedurchgangskoeffizient) und die Begrenzung des Wärmeverlustes durch Lüftung ein. Zur Begrenzung des Lüftungswärmeverlustes sind die Lüftungsanlage ebenso wie die Dichtheit von Türen und Fenstern sowie die Fugen zwischen Baukomponenten zu beachten. Gleichwohl sollen ausreichende raumklimatische Verhältnisse geschaffen werden.

    Energieeinsparungsgesetz EnEG – Niedrigstenergiegebäude

    Beheizte oder gekühlte Gebäude müssen ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude (Begrenzung des Wärmeverlustes) ausgeführt sein, um das Maximum an Energieeinsparpotential zu erreichen. Diese Gebäude sollen eine sehr gute Gesamtenergiebilanz bei geringem Eigenenergiebedarf aufweisen. Der Energiebedarf des zu errichtenden Gebäudes soll zum Großteil durch Energie aus erneuerbaren Quellen abgedeckt werden. Neu zu errichtende Nichtwohngebäude, welche von Behörden genutzt werden und in dessen Eigentum stehen, müssen ab 2019 als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt sein. Somit schafft die Bunderegierung für private und öffentliche Akteure bzw. Bauherren einen Zwang zur Errichtung von Gebäuden mit einer sehr guten Energiebilanz.

     

    Verminderung der Luftzirkulation durch die Gebäudehülle

    Dieses Gesetz und die zukünftigen Gebäudeausführungen (z.B. Niedrigstenergiegebäude) und eingesetzten Materialien führen dazu, dass die Luftzirkulation durch die Gebäudehülle bzw. Gebäudeaußenwand minimiert wird. Auch die Luftzirkulation zwischen den Räumen innerhalb eines Gebäudes wird auf ein Minimum reduziert. Der Wärmedurchgang durch moderne Gebäudekomponenten wie Fenster und Türen ist äußerst gering. Die im Wohnraum entstehende Feuchtigkeit (bzw. Luftfeuchtigkeit) durch Personen, Pflanzen, Haustiere oder ähnliches kann nicht mehr durch die Infiltration der Außenluft und die Exfiltration der Raumluft aus dem Gebäude heraus transportiert werden. Für den Schutz des Gebäudebestands vor Feuchteschäden und die Erhaltung und Verbesserung des Wohnkomforts können dezentrale Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung sorgen.

     

    Dezentrale Lüftungssysteme von SEVentilation schaffen einen Mindestluftwechsel

    Mit solchen Lüftungssystemen wie dem SEVi 160 erreichen Sie den für die Gesundheit und das Wohlbefinden erforderlichen Mindestluftwechsel in ihren Räumlichkeiten. Durch den Keramikwärmespeicher werden ca. 90% der Wärme zurückgewonnen. Somit sparen Sie Heizkosten und letztendlich bares Geld. Mit einer solchen Anlage werden die Energie- bzw. Wärmeverluste beim Lüften auf ein Minimum begrenzt. Beim klassischen Fensterlüften geht ein Großteil der Heizenergie an die Umwelt verloren. Mit dem dezentralen Lüftungssystem SEVi 160 und seinem paarweisen Betrieb erreichen Sie wie bei der Fensterlüftung eine Querlüftung ihrer Räumlichkeiten, und das mit minimalem Energieverlust.

     

    Vereinheitlichung der Gesetzgebung

    In den kommenden Jahren will die Bundesregierung die derzeit parallel laufenden Regelungen Energieeinsparungsgesetz EnEG, die Energieeinsparverordnung EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG zum GebäudeEnergieGesetz GEG 2018 zusammenführen, um ein einheitliches Gesetz hervorzubringen.