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SEVentilation.

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Kundendienst

    Das

    Glossar

    Kontrollierte Wohnungslüftung / Wohnraumlüftung

    Im Bezug auf den Energieverbrauch beim Bau oder bei der Sanierung einer Immobilie verpflichtet die Energieeinsparverordnung (EnEV), gesetzliche Mindestwerte einzuhalten. Moderne, neue Objekte, sanierte Gebäude und Energiesparhäuser sind heute nahezu luftdicht gebaut. Ältere Häuser waren relativ „undicht“, sodass Luft relativ ungehindert ein- und ausdringen konnte. Der „natürliche“ Luftaustausch (Wohnungslüftung, Infiltration) über im Mauerwerk befindliche Ritzen, Fugen, undichte Türen und Fenster ist bei modernen Häusern nahezu nicht mehr möglich. Die sich daraus ergebenden Nachteile bei dichter Bauweise:

    • schlechte Raumluft
    • erhöhte Schadstoffwerte
    • übermäßige Luftfeuchtigkeit
    • Bedingungen für Schimmelbefall werden geschaffen

    In der Theorie ließe sich ein ausreichender Luftaustausch über stetiges (Lüften) Fensterlüften erzielen. Abgesehen von einem sehr hohen zeitlichen Aufwand zur Lüftung geht bei dieser Lüftungsmethode (Wohnungslüftung, Fensterlüftung) wertvolle Heizenergie und somit auch Geld verloren. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) verliert man bei einem Standardhaus nur durch die Fensterlüftung bis zu 1/3 an Heizenergie. Der Einsatz einer hygienischen Wohnraumlüftung (Raumluftaustausch) kann hier Abhilfe schaffen. So wird durch den Einsatz einer dezentralen Wohnraumlüftung keine teure Heizenergie verschwendet.

    Vorteile einer Wohnraumlüftung

    • der erforderliche Mindestluftwechsel nach Lüftungsnorm DIN 1946-6 und EnEV ist beim Einsatz einer Ventilator gestützten Lüftung gewährleistet
    • sichert den Abtransport feuchter Luft
    • reduziert das Risiko der Schimmelbildung
    • eine Wohnraumlüftungsanlage sorgt für ein gesundes und spürbar angenehmes Wohnraumklima
      • sichert den Abtransport von Schadstoffen (alter Luft, etc.)
    • garantiert eine Senkung der Heizkosten durch Steigerung der Energieeffizient
    • Erhalt & Steigerung des Wertes der Immobilie

    Lüftungsarten der Wohnungslüftung

    Es gibt zwei Lüftungsarten der Wohnungslüftung nach der Lüftungsnorm DIN 1946-6. Die freie Lüftung und die ventilatorgestützte Lüftung.

    Freie Lüftung

    Alle Lüftungsarten, Wohnungslüftungen die ohne maschinelles Handling erfolgen, z.B. die Querlüftung und die Schachtlüftung bezeichnet man als freie Lüftung. Quer- und Schachtlüftungen nutzen die Thermik. Von Querlüftung spricht man wenn Luft mittels geöffnetem Fenster, geeigneten Öffnungen oder Lüftungselementen in die Fassade ohne Hilfe eines Ventilators hinein- und hinausströmt. Die Schachtlüftung, z.B. bei fensterlosen Toiletten und Badräumen wird in bestimmten Einsatzgebieten genutzt, um feuchte und verbrauchte Luft durch einen über das Dach geführten Schacht abzuleiten.

    Lüftungssysteme mit Ventilatoren

    Lüftungssysteme mit Ventilatoren saugen Feuchtigkeit und alte, verbrauchte Luft kontrolliert aus Wohnräumen ab. Der gesetzlich geforderte Mindestluftwechsel ist gewährleistet

    Ein Abluft-System mit Ventilatoren führt die Luft aus den Ablufträumen (Bad, Küche, Toilette) ab. Analog wird frische Außenluft über die Lüftungselemente in der Fassade nachgeführt.

    Mit der Hilfe eines Zuluft- Abluftsystem ( z.B. unser SEVi 160) wird frische Außenluft über Ventilatoren dezentral bzw. zentral angesaugt. Die Alt-Luft und die Feuchtigkeit wird parallel, mittels Lüftungselementen in der Hauswand bzw. Fassade an die Außenluft abgeleitet. Ein Zuluft-System funktioniert wie ein Abluft-System, nur das hier die Zuluft über Ventilatoren gesteuert wird.

    Bei einem Zuluft-System und einem Abluft-System wird die Zuluft und auch die Abluft über Ventilatoren (Systeme mit Wärmerückgewinnung) geregelt. Bei einem kombinierten Zuluftsystem und Abluftsystem werden beide Richtungen über Ventilatoren (Systeme mit Wärmerückgewinnung) gesteuert, wie zum Beispiel bei unserem SEVi 160.

    Mindestluftwechsel nach gesetzlichen Vorgabe

    Die Vorgaben (Mindestluftwechsel nach gesetzlichen Vorgaben) der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichten den Bauherrn einen Mindestluftwechsel im Gebäude sicherzustellen. Die Lösung für eine ausreichende Be- und Entlüftung ist ein Wohnungslüftungs-System. Der Mindestluftwechsel legt fest wie häufig das Raumluftvolumen pro Stunde mit Außenluft (Frischluft) ausgetauscht wird. Ein Lüftungssystem ist permanent im Einsatz und beugt somit Schäden an der Bausubstanz vor & sorgt außerdem für alle Bewohner für eine gesunde Raumluft. Weiterhin sind Wohnungslüftungs-Systeme durch den Einsatz effektiver Pollenfilter für Allergiker besonders geeignet.

    In unserem Glossar Artikel zum Mindestluftwechsel geben wir Ihnen auch ein Berechnungsbeispiel für den Mindestluftwechsel.

    Mehr zum Mindestluftwechsel

    Es sollte das oberste Ziel des Planers, Architekten oder Bauausführenden sein, den Mindestluftwechsel in allen Räumen des Neubaus zu gewährleisten.

    Förderung einer Wohnraumlüftung / Wohnungslüftung

    Es werden Kredite und Zuschüsse zur Förderung einer Wohnraumlüftung / Wohnungslüftung und energieeffizienten Sanierung in Form von Förderprogrammen der KfW für Lüftungsanlagen auf Bundes- und Landesebene vergeben. Weitere Einzelheiten erhalten Sie unter diesem Link: Förderungen.